Antworten mit Zahlen, nicht mit „auf Anfrage“
Was ein Schild kostet, wann es genehmigungspflichtig wird, welche Schrifthöhe aus welcher Entfernung lesbar ist. Die Fragen, die uns wirklich gestellt werden – vollständig beantwortet, damit Sie vor dem Gespräch schon wissen, woran Sie sind.
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Was kostet ein Neonschild für die Ladenfront?
Ein LED-Neonschild mit einem Schriftzug in Ladenfront-Größe kostet in Deutschland typischerweise zwischen 900 und 2.500 Euro netto. Den Preis bestimmen vor allem die Zeichenzahl, die Buchstabenhöhe und die Ausführung: Ein achtstelliger Schriftzug mit 60 Zentimetern Höhe für den Außenbereich liegt bei etwa 940 bis 1.390 Euro. Montage vor Ort kommt mit rund 690 Euro dazu, mehrfarbige Motive und Konturschnitt erhöhen den Preis um 20 bis 45 Prozent.
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Wie läuft die Bestellung ab und wie lange dauert es?
Von der Anfrage bis zum gelieferten Schild vergehen bei zügiger Abstimmung 17 bis 28 Werktage, also 4 bis 6 Wochen: Der erste Entwurf liegt innerhalb von 48 Stunden vor, nach der Designfreigabe dauert die Produktion 10 bis 15 Werktage, dazu kommen 2 bis 4 Werktage Versand. Die Montage vor Ort ist optional, kostet einmalig 690 Euro netto und wird separat terminiert. Die häufigste Verzögerung entsteht nicht in der Produktion, sondern davor: durch fehlende Vektordateien oder späte Änderungswünsche nach bereits erteilter Freigabe.
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Kann man ein Logo als Neonschild bauen?
Ja, und es gibt zwei Wege. Einfache Bildzeichen mit klaren, breiten Linien bauen wir vollständig als Leuchtröhre; die Grenze ist die Röhrenbreite von 2 bis 3 Zentimetern, feinere Details und dünne Serifen entfallen dabei. Logos mit Farbverläufen, Halbtönen oder gefüllten Flächen bauen wir zweiteilig: Die Grafik wird auf die konturgeschnittene Acrylplatte gedruckt, und die Neonröhre zeichnet nur den Umriss nach – damit ist praktisch jedes Logo umsetzbar. Wir benötigen eine Vektordatei (AI, EPS, SVG oder PDF); liegt nur ein JPG oder PNG vor, zeichnen wir das Logo nach. Der Preis richtet sich nach der Gesamtlänge der Leuchtlinie, nicht nach einer Zeichenzahl wie beim Schriftzug.
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Braucht ein Leuchtschild an der Fassade eine Genehmigung?
In den meisten Bundesländern sind Werbeanlagen bis etwa ein Quadratmeter Fläche an der Stätte der Leistung verfahrensfrei, größere brauchen eine Baugenehmigung. Maßgeblich ist die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes, deshalb gibt es keine bundesweit gültige Grenze. Unabhängig von der Größe gilt immer Genehmigungspflicht in Denkmalschutzbereichen, bei Gestaltungssatzungen und wenn die Anlage in den öffentlichen Verkehrsraum ragt. Als Mieter brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers – das ist die Hürde, die in der Praxis häufiger scheitert als die behördliche.
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Darf ich als Mieter ein Schild an der Fassade anbringen?
Nicht ohne Zustimmung: Die Fassade ist Bausubstanz beziehungsweise bei Eigentumswohnungen Gemeinschaftseigentum, und jede Bohrung dafür ist ein Eingriff, der die Erlaubnis des Eigentümers braucht. Ein Gewerbemietvertrag deckt das nur ab, wenn er eine ausdrückliche Klausel zur Außenwerbung enthält – ohne sie brauchen Sie die schriftliche Zustimmung gesondert. Steht die Immobilie unter Wohnungseigentümergemeinschaft, kommt ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft nach § 20 WEG hinzu. Holen Sie diese Zustimmung schriftlich vor Produktionsstart ein, denn die Fertigung dauert 10 bis 15 Werktage und ein bereits gefertigtes Schild lässt sich nicht zurückgeben.
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Welche Schrifthöhe braucht ein Schild, um aus einer bestimmten Entfernung lesbar zu sein?
Als belastbare Faustregel gilt: Ein Zentimeter Buchstabenhöhe trägt etwa vier Meter Leseentfernung. Für gute Lesbarkeit aus zehn Metern brauchen Sie also rund 25 Zentimeter, aus zwanzig Metern rund 50 Zentimeter. Für Fassadenschriftzüge an der Ladenfront haben sich 30 bis 40 Zentimeter für Fußgängerlagen und 50 bis 70 Zentimeter für Straßenlagen etabliert. Ab 80 Zentimetern ist ein Schild von der gegenüberliegenden Straßenseite auch aus dem fahrenden Auto sicher erfassbar.
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Wie wird ein Neonschild an der Fassade montiert?
Ein Neonschild wird an der Fassade über eine Aluminium-Montageschiene mit Abstandshaltern befestigt, die das Schild 3 bis 5 Zentimeter vor die Wand setzt und Raum für die Kabelführung schafft. Das Befestigungsmittel richtet sich nach dem Untergrund: Beton und Vollstein nehmen Metallspreizdübel auf, bei einem Wärmedämmverbundsystem müssen lange WDVS-Dübel die Dämmung durchdringen und im tragenden Mauerwerk dahinter verankert werden. Die Fassadenmontage kostet 149 Euro netto Aufschlag pro Schild, die Montage vor Ort inklusive Höhenzugang 690 Euro netto einmalig pro Auftrag. Ab etwa 3 Metern Arbeitshöhe ersetzt eine Hebebühne die Leiter.
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Welche IP-Schutzart braucht ein Leuchtschild draußen?
Ein Leuchtschild im Außenbereich braucht mindestens die Schutzart IP65: Die erste Ziffer 6 steht für vollständig staubdicht, die zweite Ziffer 5 für Schutz gegen Strahlwasser aus jeder Richtung. IP20, die übliche Innenausführung, bietet nur Berührungsschutz und keinerlei Schutz gegen Wasser und fällt im Freien mit dem ersten länger anhaltenden Regen oder dem ersten Frost-Tau-Wechsel durch eindringende Feuchtigkeit aus. Entscheidend ist dabei nicht die Schutzart der Leuchtröhre, sondern die des Netzteils und der Kabeldurchführung – dort dringt bei mangelhaft verarbeiteten Schildern zuerst Wasser ein. Auch unter einem Vordach ändert das nichts, weil Schlagregen und Kondenswasser dort ebenso auftreten wie an freier Fassade.
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Wie viel Strom verbraucht ein Neonschild?
Ein vier Meter breites Fassadenschild aus LED-Neonflex zieht 60 bis 140 Watt. Bei zwölf Betriebsstunden täglich und einem Arbeitspreis von 30 Cent je Kilowattstunde ergibt das rund 6 bis 15 Euro Stromkosten im Monat und rund 79 bis 184 Euro im Jahr. Glasneon verbraucht bei vergleichbarer Größe wegen des Hochspannungstrafos etwa das Fünffache, also rund 32 bis 76 Euro im Monat. Ein Dimmer für 49 Euro netto amortisiert sich über die Stromersparnis in rund 15 Monaten, eine Zeitschaltuhr für 39 Euro netto gegen versehentlichen Dauerbetrieb oft schon in rund vier Monaten.
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Was ist der Unterschied zwischen LED-Neon und echtem Glasneon?
Glasneon sind mit Edelgas gefüllte Glasröhren, die unter Hochspannung leuchten; LED-Neon ist ein biegsamer Silikonschlauch mit LEDs im Inneren, der bei 12 oder 24 Volt arbeitet. LED-Neon verbraucht etwa 80 Prozent weniger Strom, ist bruchsicher, deutlich leichter und ohne Hochspannungstrafo montierbar. Glasneon hat die wärmere, ungleichmäßigere Lichtcharakteristik, die sich technisch nicht exakt nachbilden lässt – und ist die richtige Wahl, wenn genau diese Anmutung das Ziel ist oder Denkmalschutz historische Technik verlangt.
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